Eine Bundestagsabgeordnete hat ihre Aufgaben im Bundestag – sollte man meinen.
Das bedeutet viel Arbeit und viele Termine, die so bezahlt werden, dass man davon sehr gut leben kann. Jedenfalls ist es so gedacht, denn es soll den Abgeordneten eine finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen.
Da stellt sich die Frage, wieviel Arbeitskraft und Arbeitszeit dann noch für weitere Aufgaben zur Verfügung stehen können?
Nehmen wir einmal an:
- Bundestagsabgeordnete in Berlin
- Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages in Berlin
- Mitglied in der Werteunion (konservativer Arbeitskreis)
- Vizepräsidentin der Weltliga für Demokratie und Freiheit
- Mitglied in einem Kreistag in Niedersachsen
- Mitglied in einem Kreisausschuss in Niedersachsen
- Mitglied im Rat einer Gemeinde in Niedersachsen
- Geschäftsführerin einer Brauerei in Berlin
- Geschäftsführerin eines Inselrestaurants
Alle diese genannten Aufgaben verlangen ein Höchstmaß an Konzentration, die persönliche Anwesenheit und natürlich die Identifikation mit diesen unterschiedlichen Institutionen. Bestimmt gibt es Interessenkonflikte bei all diesen Aufgaben. Weitere Aufgaben und Mitgliedschaften in diversen Organisationen könnten noch dazu kommen.
Worin unterscheiden Abgeordnete sich von normalen Arbeitnehmer*innen?
Eine Arbeitnehmer*in kann grundsätzlich keine zusätzliche Arbeit übernehmen, sie würde von der Arbeitgeber*in entlassen, weil sie sich nicht mehr auf ihre Arbeit konzentrieren kann.
Eine Bundestagsabgeordnete hingegen hat besondere Rechte auf Nebentätigkeiten, die lediglich angezeigt werden müssen. Sind weitere Aufgaben neben der Ausübung des Bundestagsmandats und die Verquickung der verschieden Aufgaben gerecht und im Sinne der Demokratie?
Daher bitten wir die Wähler*innen: Schaut bei den Kandidat*innen zur Bundestagswahl genau hin und überprüft ihr Verhalten, ihre Abstimmungen, ihre Arbeitsschwerpunkte und ihre Grundüberzeugungen. Fast alle Informationen sind bei den bekannten digitalen Informationsmaschinen abrufbar.
Wir empfehlen:
Lena Gumnior,
unsere Direktkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen
Grundsätzlich ist es möglich Nebenbeschäftigungen nachzugehen, sowohl als Arbeitnehmerin als auch als Abgeordnete. Doch sie müssen angezeigt werden. Transparenz ist hier seit Jahren unsere Grüne Forderung. Alle Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Bundesabgeordneten müssen offengelegt werden. Wir brauchen ein Lobbyregister ! Bisher haben wir Grünen im Bundestag dafür keine Mehrheit bekommen, aber das kann sich nach dem 26.09.21 ändern, wenn wir Grünen eine Mehrheit erlangen 😉