In diesen Tagen wird der Haushalt für 2020 im Rat der Gemeinde Oyten besprochen und festgelegt.
Leider wurden das Thema Klimaschutz und damit die Versprechungen und vollmundigen Ankündigungen der Parteien nicht konkret in den Haushalt 2020 eingebunden.
Es gibt keinen eigenen Etat für den Klimaschutz in der Gemeinde Oyten.
Durch eine Verpflichtungsermächtigung für 2020 wollen wir diesen Mangel noch beheben. Das geht allerdings nur, wenn alle Parteien diesen Antrag auf die Tagesordnung des Rates zulassen und den Antrag dann auch unterstützen.
Es wird sich zeigen, wie es um die Klimaschutzziele der Parteien wirklich bestellt ist.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
Etat für Maßnahmen für den Klimaschutz durch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 EUR in 2020.
Unsere Anträge zum Klimaschutz auf örtlicher Ebene konnten bisher von der Verwaltung nicht bearbeitet und umgesetzt werden. Bei der Fülle der Aufgaben und der Personalsituation in der Verwaltung ist das zwar durchaus verständlich, trotzdem müssen wir dieses Thema konkret, zielgerichtet und zukunftsorientiert weiter und zeitnah bearbeiten.
Wir benötigen daher eine verbindliche Vereinbarung und stellen hiermit den Antrag auf eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 EUR für den Haushalt 2020.
Begründung:
Dieser Etat ist für die Entwicklung, Bereitstellung und Erstellung von Maßnahmen zum Klimaschutz zu verwenden. Mit der Verpflichtungsermächtigung können in 2020 entsprechende Maßnahmen beginnen.
Dieser Etat soll jährlich fortgeschrieben werden.
Nicht nur im Laufe des Jahres 2019, sondern auch schon früher, sind von vielen Fraktionen im Gemeinderat einige Anträge vor dem Hintergrund der sich verändernden Klimasituation gestellt worden.
Wir erinnern da an:
- Anlegen eines Waldes
- Installation von Photovoltaikanlagen auf Gemeindedächern
- Änderung der Bausatzung
- Waldlehrpfad
- „Grüner Strom“ Bürgerenergie usw.
Es gibt eine Menge von Aufgaben, die wir zügig in unserer Gemeinde anfassen müssen. Dazu gehören auch:
- Solarstrom, der gespeichert und für unsere eigenen Gebäude genutzt wird
- Umkehr von Betonbauten zu Holzbauten
- Realisierung weiterer Baumansammlungen und Wälder
- Verwirklichung der Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Landwirtschaft und Naherholung
- sowie weitere notwendige Erfordernisse, die sich aus der Klimasituation ergeben können.
Die erforderlichen Vorbereitungen für die beschlossenen Aufgaben, wie Ausschreibung und Vergabe zum Beispiel an Handwerksbetriebe, könnten schon 2020 erfolgen.
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