Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen

Von der Verwaltung und einigen politischen Kollegen anderer Parteien hören wir auf unsere Anträge regelmäßig Einwände wie:

  • „So schnell geht das nicht.“
  • „Dafür sind wir nicht zuständig.“
  • „Die Straße gehört nicht zur Gemeinde, da wir können nichts machen.“
  • „Rechtlich ist das nicht möglich.“
  • „Die Vorschriften lassen das nicht zu.“
  • „Das bekommt man niemals durch.“

Diese Aussagen stimmen so nicht, denn:

Ein auf Initiative von einigen rot/grünen Bundesländern und nun von der Bundesregierung vorgelegter und im Bundesrat beschlossener Entwurf sieht vor, dass vor sensiblen Einrichtungen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzurichten ist. Die Neufassung dieser Verwaltungsvorschrift tritt mit Verkündigung durch die Bundesregierung in Kraft. Hiermit ist kurzfristig zu rechnen.

Wir stellen daher vor dem Hintergrund unserer Überlegungen und unserer Aktion „Straßenüberquerung an der Hauptstraße“ folgenden Antrag:

Antrag von Bündnis 90/die Grünen

Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen (Schulen,Kitas, Alten-und Pflegeheimen usw.)

Im Bereich von an Straßen gelegenen sensiblen Einrichtungen (Kindergärten, -tagesstätten, -krippen und -horten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen usw. ) in der Gemeinde Oyten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Straßenverkehr auf 30 km/h zu begrenzen. Wir beauftragen die Verwaltung, die durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich umzusetzen und den räumlichen Geltungsbereich im Sinne der Verkehrssicherheit großzügig zu bemessen.

Begründung:

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV.StVO) sieht vor, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen streckenbezogen (bis 300 m Länge) Tempo 30 einzuführen ist, sofern die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel-Quellverkehr vorhanden ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen.

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