Oyten, den 10.09.2014
Antrag an die Gemeindeverwaltung
zum ökologischen Baugebiet Imhof
Die Fraktionen hatten sich nach der Erschließung des Baugebietes „Alter Sportplatz“ darauf verständigt, das Baugebiet „Imhof“ als ökologisches Baugebiet auszuweisen. Dazu beantragen wir die Beratung im zuständigen Fachausschuss AUGE und die Aufnahme folgender Punkte in den Erschließungs- und Bebauungsplan:
1. Erschließungsplan
a. Auffüllen der Fläche durch die Gemeinde
b. Planvariante 2 mit Erhalt des vorhandenen Grabens
Wir bauen auf der Pferdewiese einen Versickerungsgraben und hier soll ein vorhandener Wasserlauf verrohrt werden. Die Pflege der östlichen Uferbereiche können die direkten Anlieger übernehmen. Wenn wir immer mehr Straßen und Baugebiete erschließen, müssen diese auch vom Bauhof gepflegt und unterhalten werden. Also brauchen wir auch hier, wie in den Kindergärten, mehr Personal.
Das Baugebiet soll für die Interessenten attraktiv sein und zum Wohnen einladen.
Der Weg auf der Westseite könnte als fußläufige Verbindung auch von der Kloppenburger Str. zur Bushaltestelle genutzt werden!!
c.Oberflächenentwässerung über offene Mulden
Dies sieht sehr ansprechend aus wirkt attraktiv für Kaufinteressenten. Zudem ist zu
es auch noch kostengünstiger als eine Verrohrung!
Das Argument, Kinder könnten in die Mulden stürzen, ist zu beachten, aber dann müssen wir auch die Straßen einzäunen, damit die Kinder nicht auf die Straßen lau- fen und verunfallen, was um ein Vielfaches gefährlicher ist.
Durch die offenen Mulden wir der Straßenverlauf schon sehr schön aufgelockert. Diese Verschwenkungen sollten im weiteren Verlauf der Erschließungsstraße fortge führt werden und im südlichen Teil in einem Kreis und nicht in einer Spitzkehre enden. In diesem Bereich ist eine Platz für die Gemeinschaft vorzuhalten für Spielplatz und Treffpunkt für die Bewohner.
2. Bebauungsplan
a. In einer Präambel macht die Gemeinde deutlich, dass es sich um ein ökologisches Baugebiet handelt und besonderes Augenmerk auf ökologische Aspekte des Bauens, der Energieeffizienz und der Energieversorgung gelegt wird.
b. Auf einer Positivliste über nachhaltige Baustoffe und effiziente Energieversorgung können Punkte gesammelt werden. Die Veräußerung der Grundstücke ist nur bei einer noch festzulegenden Mindestpunktzahl möglich. Darüber hinaus gehende Punkte werden nach einem noch festzulegenden Förderkatalog durch die Gemeinde finanziell gefördert.
c. Auf den Baugrundstücken sollten keine Baugrenzen und Einschränkungen festgelegt sein. D.h. die Bauherren dürfen bauen wo sie wollen und wie sie wollen. So wäre z.B. bei 2 nebeneinanderliegenden Baugrundstücken auch die Bebauung mit einem Doppelhaus möglich.
d. Im westlichen Teil des Bebauungsplans, wo der Mietwohnungsbau geplant ist,
sind die Baugrundstücke so zu planen, dass die noch an der Wächterstraße vor handenen Eichen stehen bleiben können. Das heißt, die beiden südlichen Grund
stücke werden gemeinsam erschlossen wie auch die beiden nördlichen.
Im Weiteren sollte darüber nachgedacht werden, im Bereich der Eichen eine Nord- Süd- Ausrichtung der Bauwerke vorzunehmen, um eine Auflockerung des westlichen Baugebiets zu erreichen und den Bestand der Bäume zu sichern.
e. Angrenzend zum Gemeinschaftsplatz ist ein von der „A2O“ zu erstellendes und betriebenes BHKW mit Wärme- und Stromversorgungsnetz für den westlichen Teil der Baugrundstücke zu planen , in dem auch Räumlichkeiten als Treffpunkt der
Bewohner vorhanden sein könnten.
(Damit entfiele die Förderung der einzelnen Erweber nach dem Förderkatalolg)
f. Auf jedem Dach ist eine Photovoltaikanlage entweder von den Bauherrn oder der „A2O“ einzuplanen, die durch Einspeisung des nicht gebrauchten Stroms in das „A2O“ Versorgungsnetz, die Stromversorgung des gesamten Baugebiets während
der Tageszeit übernimmt oder von der „A2O“ gespeichert wird. Während der anderen
Zeit übernimmt das BHKW.
Christine Hempel
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 /Die Grünen
Artikel kommentieren