Erweiterung von Tempo 50 auf der Straße Am Berg

Am 10. September 2017 haben wir den folgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt:

Hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Oyten für ein weiteres Stück der Straße Am Berg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.
Auf der Straße Am Berg gilt von der Kreuzung Oyterdamm/Hauptstraße in Fahrtrichtung Süd Tempo 70 bis kurz vor der Autobahnunterführung. Dort wird die zulässige Geschwindigkeit zunächst auf 50 km/h, wenige Meter danach auf Tempo 30 gedrosselt.

Wir beantragen hiermit, die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h etwa 450 Meter weiter in Richtung Norden zu verlegen.

Begründung:
Vor wenigen Tagen ist es an der Bushaltestelle Am Berg/Lienertstraße erneut zu einem Unfall gekommen, als eine Schülerin beim Aussteigen aus einem Schulbus und dem Überqueren der Straße Am Berg von einem PKW erfasst und dabei erheblich verletzt wurde.

In Höhe dieser Schulbushaltestelle gilt Tempo 70, jedoch ist nur wenige Meter entfernt – je nach Fahrtrichtung handgemessene 100 bzw. 135 Meter – die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h gesenkt.

Da es an dieser Straße an einer Querungshilfe mangelt, möchten wir in einem ersten Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Schulbushaltestelle und der Einmündung Lienertstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festsetzen. Der Bereich für Tempo 50 sollte dafür unserer Meinung nach etwa 450 Meter weiter Richtung Norden starten bzw. enden, also vor bzw. hinter der Kurve. Diese Einschränkung tut keinem Autofahrer weh, erhöht aber die Sicherheit für die Straße querende Personen.

Kartenausschnitt aus Open Street Map – https://www.openstreetmap.de/

Wenn sich herausstellen sollte, dass diese Maßnahme nicht im gewünschten Maße zur Verkehrssicherheit beiträgt, wäre zu überlegen, ob im Konsens mit den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrordnung (VwV-StVO) Schulbusse an dieser Haltestelle ihr Warnblinklicht einzuschalten haben und damit Überholverbot sowie Schrittgeschwindigkeit für den Gegenverkehr gilt. In der Verwaltungsvorschrift heißt es dazu:

„Die Straßenverkehrsbehörden haben sorgfältig zu prüfen, an welchen Haltestellen von Schulbussen sowie von Omnibussen des Linienverkehrs der Fahrer des Busses das Warnblinklicht einzuschalten hat. Maßgebliches Kriterium sind dabei die Belange der Verkehrssicherheit.
Dort, wo sich in der Vergangenheit bereits Unfälle zwischen Fahrgästen und dem Kraftfahrzeugverkehr an der Haltestelle ereignet haben, ist die Anordnung, das Warnblinklicht einzuschalten, indiziert.“

Wenn auch das nicht den gewünschten Effekt bringt, wäre eine ordentliche Querungshilfe (Ampelanlage) der letzte Schritt.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.