Eigentlich ist doch alles ganz einfach.
Aber…
Unser Antrag vom 28.8.2015 lautet:
Die Fragen und Anworten in der Bürgerfragestunde sollen zukünftig in das jeweilige Protokoll aufgenommen werden.
Die Begründung:
Bürgerbeteiligung ist ein erklärtes Ziel aller Parteien in Oyten. Durch die Aufnahme in das Protokoll der jeweiligen Sitzung wird das Engagement der BürgerInnen in besonderer Weise gewürdigt und trägt so zu einem freundlichem, offenen und überprüfbaren Dialog aller Beteiligten bei.
Dieser Antrag wurde nicht etwa von allen Parteien aufgenommen und selbstverständlich zugestimmt, sondern in einen nichtöffentlichen Arbeitskreis verschoben.
Wir glauben, dass unser Antrag in einer der nächsten öffentlichen Ratssitzung einfach abgestimmt werden könnte und nicht in einem nichtöffentlichen Arbeitskreis bearbeitet werden muss. Die Ausgangslage ist mehr als deutlich!
Demokratie geht anders!
Demokratie geht anders !!!
In der Tat. Angesagt ist ein Mitsprache- und Gestaltungsrecht, wenn es um direkte Betroffenheit der Bürger geht. So auch beim Ausbau der Straße: Am Moor. Es liegt eine Planung vor, die in einer Breite von ca. 8 m nahezu eine Komplettversiegelung der Straße vorsieht. Entsprechend werden die Wassermassen sein, wenn es mal richtig schüttet. Aber dafür wird ja eine 3 m breite, parallel verlaufende Sickermulde mit darunter liegender Rückhaltung gebaut. Wahnsinn !! So geht also grüne Politik.
Und die Anlieger sollen viele Tausend EUR bezahlen,( auch für den Durchgangsverkehr, der entsprechend zunimmt ), obwohl sie weder gefragt wurden, noch für die „notwendige“ Sanierung verantwortlich sind.
Auch die GRÜNEN sind mitverantwortlich dafür, dass die Anlieger in einen Rechtsstreit mit der Gemeinde getrieben werden.
Sehr geehrter Herr Herrmann.
Natürlich ist es Grüne Politik die Natur zu erhalten.
Wenn Sie sich damit beschäftigt haben werden Sie wissen,daß wir, die Grünen in Oyten, bei den neuen Baugebieten, beim Feuerwehranbau, beim Kreisel und in vielen Einzelfällen mit den anderen Parteien,für die Belange der Natur gestritten haben. Wir hätten Sie als Verfechter der Grünen Idee sehr gern dabei gehabt.
Auch das, von Ihnen angesprochene, Mitsprache und Gestaltungsrecht und die ehrliche Bürgerbeteiligung ist eine Forderung der Grünen und da haben wir ja schon einiges bewirkt und werden uns auch weiter dafür einsetzen.( Verantwortung der Ausschußgremien, Absage an die Fraktionvorsitzenden Runden usw. )
Zum Ausbau am Moor.
Wir haben, da wir ja immer alle Interessen und Ansichten in Oyten berücksichtigen müssen, den Kontakt zu den anderen Parteien im Rathaus gesucht und alle Parteien haben eine gemeinsame Beantwortung beschlossen. Über diese gemeinsame demokratische Handlungsweise freuen wir uns. Möglicherweise ist Ihnen dieses Schreiben schon zugegangen, aber um die Öffentlichkeit über Ihr Schreiben und unsere Antwort zu informieren füge ich das gemeinsame Schreiben an.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Dapper
Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion Gemeinderat Oyten
ChristineHempel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Heiko Oetjen, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion
Dr. KayGrönke, Fraktionsvorsitzender CDU Fraktion
Oyten, 07.06.2016
Herrn
Werner Hermann
Am Moor 53
28876 Oyten
Sehr geehrter Herr Hermann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.05.2016.
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Gemeinde Oyten haben sich darauf verständigt, Ihnen
die folgende gemeinsame Stellungnahme zu übersenden:
1. Begriff Anliegerbeteiligung“
Für die Anliegerbeteiligung zum Ausbau von Straßen gibt es keine gesetzliche Definition.
In der Gemeinde Oyten ist es die langjährige Praxis, dass nach einer Entscheidung des
Rates über den Ausbau einer Straße die Anlieger/innen bei den weiteren Planungen beteiligt
werden. Diese Anliegerbeteiligung hat selbstverständlich ihre Grenzen in den gesetzlichen
Vorgaben und anderen feststehenden Rahmenbedingungen wie z.B. der
Genehmigungsfähigkeit für die Oberflächenentwässerung.
Der Rat der Gemeinde Oyten hat insbesondere die Frage, ob an der Straße Am Moor ein
abgesetzter Fußweg gebaut werden soll, eine frühzeitige Beteiligung der Anlieger/innen
beschlossen.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden wir Sie und die anderen Anlieger/innen gerne
weiter beteiligen. Dazu weisen wir darauf hin, dass bei anderen Straßenbaumaßnahmen es
sich als zweckmäßig erwiesen hat, dass die Anlieger/innen einzelne Sprecher/innen
ausgewählt haben. Dieses ist aber für die weitere Anliegerbeteiligung nicht unbedingt
notwendig. Erfahrungsgemäß ist aber eine Diskussion in einem voll besetzten Saal über sehr
detaillierte Planungsschritte nicht zielführend.
2. Breite der Straße
Die Planung für die Straße muss berücksichtigen, dass sich in der Straße Busse begegnen
sowie auf die Belange der landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Begegnungsverkehr Rücksicht
genommen werden muss. Dazu gibt es Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, die hier
beachtet werden sollten. Wie Ihnen sicherlich ausreichend bekannt ist, ist der
Straßenseitenraum der Straße Am Moor durch das Ausweichen der Fahrzeuge in einem
sehr schlechten Zustand. Hier ist die Gemeinde regelmäßig gefordert, erhebliche
Unterhaltungsmaßnahmen aufzuwenden. Durch einen Ausbau der Straße soll die genannte
Richtlinie eingehalten werden, damit zukünftig dem nachgewiesenen Verkehr Rechnung
getragen wird.
3. Anlage eines Gehweges.
Bei der grundsätzlichen Entscheidung des Rates, dass die Straße ausgebaut werden soll, ist
offengelassen worden, ob hier ein abgesetzter Gehweg gebaut werden soll.
Dazu ist die Verwaltung gebeten worden, bei den Anlieger/innen abzufragen, ob ein Gehweg
gewünscht wird oder nicht.
4. Warum soll die Straße komplett neu gebaut werden?
Ein Überbauen der vorhandenen Straße bringt die Gefahr von Setzrissen.
Durch einen Neubau soll hier eine Straße entstehen, die langfristig den Verkehr aufnehmen
kann. Dadurch wird auch vermieden, dass in absehbarer Zeit durch einen dann notwendig
werdenden Straßenausbau erneut Kosten auf die Anlieger/innen zukommen.
5. Entwässerung der Straße
Bei der Frage der Entwässerung der Straße ist nicht nur das auf dem Straßenkörper
anfallende Oberflächenwasser, sondern auch das von den landwirtschaftlichen Flächen auf
das Straßengrundstück drängende Wasser zu berücksichtigen. Hierzu ist eine
entsprechende wasserrechtliche Genehmigung durch den Landkreis Verden erforderlich.
In den Vorgesprächen mit dem Landkreis Verden ist erklärt worden, dass nur durch die
Sickermulden eine genehmigungsfähige Oberflächenentwässerung möglich ist.
6. Könnte der Bürgerbus die Aufgaben des ÖPNV übernehmen?
Es ist leider nicht zulässig, dass ein Bürgerbus die Fahrten für den konzessionierten
Schulbusbetrieb übernehmen darf. Durch die Schülerbeförderung sind die großen Busse
notwendig, die auch schon derzeitig die Straße Am Moor befahren. Eine andere
Organisation des Busverkehrs ist leider nicht möglich.
7. Müssen nicht Bodenschwellen im Bereich der Fahrbahneinengungen gebaut werden,
damit die Zone 30 wirksamer eingehalten wird?
Bodenschwellen tragen sicherlich dazu bei, dass in den Einengungen das
Geschwindigkeitsniveau reduziert wird.
Die Gemeinde Oyten hat jedoch bei Einführung der Tempo-30-Zonen und der damaligen
Installation von provisorischen Bodenschwellen sehr negative Erfahrungen gemacht.
Die Anlieger/innen hatten sich massiv über die Lärmentwicklung beschwert. Hier ist es sogar
zu einer Klage gegenüber der Gemeinde Oyten gekommen.
Aus diesem Grund besteht Konsens im Gemeinderat, an neuen Tempo-30-Zonen und den
vorhandenen Zempo-30-Zonen keine Bodenschwellen einzubauen, die die Geschwindigkeit
nachhaltig reduzieren.
Wir hoffen, mit diesen Ausführungen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Hempel Heiko Oetjen Dr. Kai Grönke