Antwort zur Anfrage: Nutzen wir in Oyten öffentliche Fördermittel?

Investitionen für die barrierefreie Gestaltung der inklusiven Schulen

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Am 22. Aril 2017 stellten wir folgende Fragen an die Gemeindeverwaltung:

  • Welche Mittel hat Oyten in den Jahren 2015 und 2016 nach dem „Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule“ für sächliche Kosten erhalten (für die Einführung der inklusiven Schule) und welche Mittel wird sie hierfür für 2017 erhalten?
  • Welche Mittel hat die Gemeinde Oyten in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich für welche sächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Inklusion verausgabt und welche Mittel sind für das Jahr 2017 eingeplant?

In der öffentlichen Sitzung erhielten wir folgende Antwort:

7.2 Investitionen für die barrierefreie Gestaltung der inklusiven Schulen;
hier: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
DS.-Nr.: 17-m-2017, Az.:
Herr Dapper erläutert kurz den Hintergrund des Antrags seine Fraktion. Insbesondere bittet er um Auskunft ob die bereitgestellten Mittel auch ankommen.
Herr Moos berichtet, dass die Mittel wie in der Mitteilungsvorlage dargestellt, verwendet werden.

Die Gemeinde Oyten hat folgende finanzielle Leistungen für die Einführung der inklusiven Schule vom Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten:
Jahr Einnahme
2015 20.372,00€
2016 36.024,00€
2017 38.242,00€
Gesamteinnahmen 94.638,00€

Die Höhe der finanziellen Leistung für die folgenden Jahre an die Gemeinde Oyten kann nicht geschätzt werden, da diese von mehreren Faktoren abhängig ist, wie z.B Höhe der zu verteilenden Mittel sowie die Schülerzahlen für den Bereich des Landesamtes.
Seitens der Gemeinde Oyten werden bereits seit dem Jahr 2012 Ausgaben für die inklusive Schule getätigt. Damals hat man sich dafür ausgesprochen im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Aus der folgenden Übersicht sind die getätigten Ausgaben für die inklusive Schule ersichtlich:

Jahr Ausgaben Anmerkung
2012 7.694,63€ Einrichtung Arbeitsplatz f. sehbehindertes Kind
2013 1.428,00€ Gutachten Klassenraum
2013 320,71€ lfd. Ausgaben f. sehbehindertes Kind
2014 7.665,98€ 2 Klassenräume IGS mit Lärmschutz ausgestattet
2014 121,93€ lfd. Ausgaben f. sehbehindertes Kind
2015 133,22€ lfd. Ausgaben f. sehbehindertes Kind
2016 6.158,25€ Klassenraum IGS mit Lärmschutz ausgestattet
2016 560,45€ lfd. Ausgaben f. sehbehindertes Kind
2017 88,48€ lfd. Ausgaben f. sehbehindertes Kind
Gesamtausgaben 24.171,65€

Neben den oben aufgeführten Kosten sind beim Neubau des Jahrgangshauses 2015/16 über die in der Baugenehmigung geforderten Auflagen hinaus der Zugang zum Gebäude sowie der Zugang zum A-Trakt barrierefrei gebaut worden.

Die Ausschüttung der Mittel des Landes erfolgt nicht anlassbezogen sondern pauschal ohne Nachweis durch einen Verwendungsnachweis.
Die Ausgaben in Oyten erfolgen anlassbezogen, nichtverbrauchte Mittel gehen in die allgemeinen Deckungsmittel des Haushaltes. Sollte dann mal eine größere Investition erforderlich
sein, müssen ggf. Mittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt werden.
In den letzten Jahren wurden hauptsächlich Anschaffungen für ein blindes Kind finanziert sowie zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen in Klassenräumen in denen Schüler sitzen, die lärmempfindlich sind und die sonst nur schwer dem Unterricht folgen können.
Herr Dapper weist darauf hin, dass an der Grundschule Oyten und der IGS Oyten Fahrstühle fehlen, die auch aus diesen Mitteln mitfinanziert werden könnten.

Kommentar

Die Frage der Grünen betraf den erhöhten 20-Millionen-Betrag der Rot-Grünen Landesregierung, die zusätzliches Geld zur Inklusion für die Kommunen bereitgestellt hatte. Die genannten Anschaffungen für ein blindes Kind und die Jahre ab 2012 betrafen nicht den genannten Zeitraum.

Die noch offene Fragestellung ist daher:
Bezogen auf unsere Anfrage bedeutet das, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 tatsächlich nur 13.871,88 € ausgegeben worden sind. Das würde bedeuten: 80 766,12€ sind noch im großen Etat der Gemeinde  vorhanden.

Die Ausschüttung seitens des Landes erfolgt nicht anlassbezogen, die Ausgaben in der Gemeinde aber anlassbezogen. Das heißt, wir haben im allgemeinen Haushalt noch nicht ausgegegebene Mittel zur Inklusion zur Verfügung, die wir auch für die Inklusion ausgeben sollten.

Wie in vielen Bereichen unserer Verwaltung wird auch hier deutlich, dass ein Gesamtkonzept auch für die Umsetzung eines Zieles, hier die Inklusion, nicht vorliegt. Sachmittel werden erst „nach Bedarf“ eingesetzt. Diese Art der Vergabe entspricht nicht dem Ziel und den Grundlagen der Inklusion. Was ist, wenn ein Kind durch einen schweren Unfall besondere Hilfestellung benötigt? Wird erst dann geplant?

Wir bleiben an diesem wichtigen Thema.

Aus der UN Konvention:
inklusion
Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich in einigen Punkten der Konvention nieder: In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.

Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich in einigen Punkten der Konvention nieder.

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