Die notwendigen Ausgaben der Gemeinde Oyten nehmen immer mehr zu.
Wir Grünen haben die Verwaltung bereits gefragt, ob für unsere Bauprojekte Mittel der Bank für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können, die ein eigenes, sehr günstiges finanzielles Programm für Gemeinden vorhält (wir stellen fest, dass wir genau das können). Welche Mittel gemäß Umsetzung des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes nutzen wir eigentlich ?
Durch die Bundesregierung und die Landesregierung Niedersachsen gibt es viele Fördermöglichkeiten. Uns Grünen ist nicht deutlich, ob die Gemeindeverwaltung Oyten alle Fördermöglichkeiten zur Entlastung unseres Etats für öffentliche Bauten, für den Unterhalt der Schulen und weitere Maßnahmen beantragt.
Deshalb stellen wir hiermit eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung, zum Thema:
Investitionen für die barrierefreie Gestaltung der inklusiven Schulen
Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schulen in Niedersachsen hat der Landtag 2012 beschlossen, dass alle Schulen inklusive Schulen sind. 2015 hat der Landtag das Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Nach diesem Gesetz gewährt das Land den Schulträgern einen finanziellen Ausgleich der sächlichen Kosten für die mit der Einführung der inklusiven Schule verbundenen Kosten. Der finanzielle Ausgleich wird als jährliche Pauschale gewährt.
Fragen an die Verwaltung:
- Welche Mittel hat Oyten in den Jahren 2015 und 2016 nach dem „Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule“ für sächliche Kosten erhalten (für die Einführung der inklusiven Schule) und welche Mittel wird sie hierfür für 2017 erhalten?
- Welche Mittel hat die Gemeinde Oyten in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich für welche sächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Inklusion verausgabt und welche Mittel sind für das Jahr 2017 eingeplant?
Wir bitten um Beantwortung in öffentlicher Sitzung
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